Die Initiative zielt darauf ab, das Bevölkerungswachstum in der Schweiz zu begrenzen. Ihre Umsetzung würde zur Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union führen und hätte den Ausschluss der Schweiz aus den EU- Forschungsabkommen zur Folge. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag von swissuniversities.
Damit wäre die Schweizer Forschung in zentralen Bereichen von internationalen Kooperationen und Netzwerken abgeschnitten; der Zugang zu Forschungsprojekten würde stark eingeschränkt. Gerade diese internationale Zusammenarbeit ist entscheidend für wissenschaftliche Durchbrüche und die Lösung konkreter gesellschaftlicher Herausforderungen.
Risiken für den Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz
Darüber hinaus würde die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz erheblich leiden. Die Beteiligung an den europäischen Forschungsprogrammen ist ein zentraler Faktor für die Gewinnung und den Verbleib von hochqualifizierten Fachkräften.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen zudem, dass eine eingeschränkte Assoziierung an diese Programme mit Verlust an Attraktivität, reduzierten Kooperationsmöglichkeiten und vermindertem Einfluss auf die Programmausrichtung einhergeht. Auch nationale Ersatz- und Übergangsmassnahmen können die Nachteile einer fehlenden Vollassoziierung nicht kompensieren.
Der ETH-Bereich ist auf stabile und verlässliche internationale Beziehungen angewiesen. Eine Schwächung der Beziehungen zur EU würde die internationale Zusammenarbeit der Schweizer Forschung und Innovation substanziell beeinträchtigen und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig schwächen. Vor diesem Hintergrund lehnt der ETH-Rat die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» ab.